Anfragen
Kontaktieren Sie uns
Allgemeine Anfragen und Supportanfragen
Beschwerden
Medienanfragen
Anfragen von Strafverfolgungsbehörden und Aufsichtsbehörden
Hinweis: Wir beantworten Anfragen an dieses Postfach nur, wenn sie von einer Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörde stammen.
Anfragen von Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörden
Gerichtliche Anordnungen, Mitteilungen und Anfragen von Strafverfolgungsbehörden sind per E-Mail an compliance@coinjar.com an die CoinJar Europe Limited zu richten.
CoinJar beantwortet nur gültige Anfragen oder Mitteilungen, die den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Anfragen von Strafverfolgungsbehörden müssen außerdem ein Formular zur Anforderung personenbezogener Daten enthalten, das folgende Angaben umfasst:
- die von der Anfrage betroffene Person bzw. die betroffenen Personen
- die angeforderten Informationen
- die gesetzlichen Befugnisse, auf deren Grundlage die Informationen angefordert werden (falls vorhanden)
- die Bestätigung, dass die Informationen zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder zur Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen erforderlich sind, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit
CoinJar
Get the app.